Verkehrsrecht
Verkehrsunfälle sind schnell passiert und auf deutschen Straßen allgegenwärtig. Die Folgen sind oftmals gravierend. Manchmal sind sie so einschneidend, dass das gesamte bisherige Lebensgefüge in Frage gestellt wird. Mindestens jedoch bedeuten sie Ärger und Zeitaufwand. Hier ist daher eine schnelle, umfassende Entlastung des Mandanten notwendig. Eine unverzügliche Einleitung notwendiger und sinnvoller Schritte für die Schadenregulierung ist daher unser Ziel.
Aufgrund unseres enormen Erfahrungsschatzes im Bereich des Verkehrsrechts tragen wir aktiv zu einer schnellstmöglichen Unfallabwicklung bei.
Wir beraten sowohl Privatpersonen als auch Autohäuser/freie Werkstätte bei allen Rechtsfragen rund um Auto und Straßenverkehr.
Bei Themen wie Schadenmanagement der Kfz-Versicherungen, Anspruchsbeschränkungen, Mithaftungseinwand, Haftungsquote, Arbeits- und Wegeunfall, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Unterhaltsschaden und Heilbehandlungskosten sowie jegliche Arten von Verletzungen sind wir der richtige Ansprechpartner.
Die Regulierung von Verkehrsunfällen, gleich welcher Couleur, ist daher eine unserer Kernkompetenzen.
Neben der Unfallregulierung im engeren Sinn beraten wir auch in folgenden Bereichen:
- Bußgeldsachen
- Fahrerlaubnisrecht (Fahrverbot, Fahrerlaubnisentzug)
- Verkehrsordnungswidrigkeiten
- Verkehrsstrafrecht (Alkoholfahrten, Fahren ohne Fahrerlaubnis, fahrlässige Körperverletzung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort)
- Verkehrsverwaltungsrecht (Zulassungsfrage, Führerscheinerteilung)
Das Verkehrsrecht ist oftmals eng mit strafrechtlichen Problemen verknüpft. Da das Strafrecht eine weitere Kernkompetenz unserer Kanzlei darstellt, wird auch hier eine Rechtsberatung aus einer Hand ermöglicht.
Denn in vielen Fällen stellen sich für den Betroffenen neben dem Problem der Unfallabwicklung auch strafrechtliche Probleme, beispielsweise wegen Fahrens unter Drogeneinfluss, ein. Und selbst wenn das strafrechtliche oder Ordnungswidrigkeitenverfahren beendet ist, ist die Sache oftmals nicht ausgestanden. Denn die Verwaltungsbehörde leitet unabhängig vom Ausgang des Strafverfahrens gegebenenfalls anschließend ein eigenes Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Fahrerlaubnis ein.
Auch der Bereich der Ordnungswidrigkeiten spielt im Alltag eine große Rolle. Ob es geblitzt hat, zu wenig Abstand gehalten wurde oder eine rote Ampel übersehen wurde. Das passiert vielen Verkehrsteilnehmern, gerade denen, die täglich mit dem Auto unterwegs sind und auf ihre Mobilität dringend angewiesen sind.
Wir kennen die Strategien zu Ablauf, Verfahren und Rechtsfolgen im Bußgeldverfahren und können nach Akteneinsicht beurteilen, welche Einwendungen geltend gemacht werden können und ob Verfahrensfehler vorliegen.
Unsere Öffnungszeiten:
Montag – Freitag: 09.00 – 18.00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Gerne können Sie auch über das Kontaktformular einen Termin vereinbaren.